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   BGH, 31.10.2007 - XII ZB 55/07   

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https://dejure.org/2007,2084
BGH, 31.10.2007 - XII ZB 55/07 (https://dejure.org/2007,2084)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2007 - XII ZB 55/07 (https://dejure.org/2007,2084)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - XII ZB 55/07 (https://dejure.org/2007,2084)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Einsetzung eines durch Veräußerung eines früheren Familienheims erlangten Vermögens für schon entstandene Prozesskosten im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung; Ausschluss einer Änderungsbewilligung im Falle des Erwerbs eines zu Beginn ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einsatz von Vermögen (hier: angemessenes Hausgrundstück) für Prozeßkosten; Familienheim-Privileg geht nicht auf Verkaufserlös über, selbst wenn damit neues Hausgrundstück erworben wird; privilegiertes Vermögen im Rahmen der Prozeßkostenhilfe

  • Anwaltsblatt

    § 115 ZPO, § 90 SGB 12
    Vermögenszufluss nach PKH-Anhang

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatz von durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangten Vermögens für die Prozesskosten bei Erwerb eines neuen Hausgrundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einsetzung von erlangtem Vermögen für Prozesskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Was tun, wenn PKH wegen des Zugewinnausgleichs wieder entzogen wird?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 302
  • MDR 2008, 157
  • FamRZ 2008, 250
  • AnwBl 2008, 152
  • AnwBl Online 2008, 20
  • Rpfleger 2008, 143
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Auszug aus BGH, 31.10.2007 - XII ZB 55/07
    Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangtes Vermögen für schon entstandene Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein neues angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720).

    Der Senat hat die Rechtsfrage, deretwegen das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, mit Beschluss vom 18. Juli 2007 (XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720, 1721 f.) bereits entschieden.

    Im Einklang damit sind grundsätzlich auch Guthaben aus zuteilungsreifen Bausparverträgen als einzusetzendes Vermögen zu behandeln und nicht wegen ihrer Zweckbindung privilegiert (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720, 1722 m.w.N.).

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 31.10.2007 - XII ZB 55/07
    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633 f.) und auch sonst zulässig, weil das Beschwerdegericht sie gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen hat.
  • OLG München, 19.01.2017 - 12 WF 49/17

    Einsatz von Vermögen bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    Der Bezirksrevisor des Landgerichts Traunstein hat in seiner Stellungnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2008, 302) verwiesen, wonach der Umstand, dass aus dem erworbenen Vermögen eine neue Eigentumswohnung im Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben worden ist, der Zurechnung nach § 120a Abs. 1 ZPO nicht entgegenstehe.

    So führt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31.10.2007 (BGH NJW-RR 2008, 302 Rn. 5) aus, dass dem Beteiligten im Rahmen einer Änderungsentscheidung Vermögen zugerechnet werden könne, das er inzwischen erworben, aber in Kenntnis der Abänderungsmöglichkeit wieder ausgegeben habe, womit er seine zeitweilig entfallene Leistungsunfähigkeit böswillig wieder herbeigeführt habe.

    Die Tatsache, dass die Antragsgegnerin nunmehr gemäß notariellem Kaufvertrag 02.08.2016 eine Zweizimmerwohnung gekauft hat, welche als privilegierte Wohnung nach § 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII anzusehen wäre, und daher unberücksichtigt bleiben müsste, steht dem nicht entgegen (BGH NJW-RR 2008, 302 Rn. 6).

    Mit der Verwertung des früheren Familienheims ist dessen Privilegierung entfallen und hat sich nicht an dem Verkaufserlös fortgesetzt (BGH NJW-RR 2008, 302 Rn. 7).

  • OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13

    Verfahrenskostenhilfe: Grenzwert für ein als Schonvermögen zu belassendes

    Nimmt der Bedürftige ohnehin einen Kredit auf, kommt eine Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, wenn nicht ersichtlich ist, dass der Kredit nicht noch um einen für die Verfahrensfinanzierung benötigten geringfügigen Betrag hätte erhöht werden können (im Anschluss an BGH FamRZ 2008, 250).

    Es ist nicht ersichtlich, dass dieser insbesondere angesichts des guten Einkommens der Antragstellerin nicht noch um den hier für die Verfahrensfinanzierung benötigten geringfügigen Betrag hätte erhöht werden können (vgl. BGH FamRZ 2008, 250).

  • BVerwG, 08.10.2013 - 2 PKH 6.13

    Zumutbarkeit des Einsatzes und des Verkaufs der nicht selbst bewohnten

    Ist dies - wie hier - nicht der Fall, ist das dafür eingesetzte Vermögen auch nicht privilegiert (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - XII ZB 55/07 - NJW-RR 2008, 302 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2015 - 19 U 57/15

    Dienstvertrag: Einwand der fehlenden Prüffähigkeit der Rechnung nach deren

    Ein Zahlungsrückstand vermag dann einen wichtigen Grund darzustellen, wenn der Zahlungsrückstand eine nicht unerhebliche Höhe erreicht hat oder sich der Zahlungsverzug über einen längeren Zeitraum erstreckt und der Dienstverpflichtete diesen Fehler abgemahnt hat (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.07.2008 - 8 AZR 796/06, MDR 2008, 157; vgl. Münchner Kommentar-Gaier, 6. Aufl. 2012, § 314 Rz. 11 f.).
  • LAG Köln, 27.07.2018 - 9 Ta 114/18

    Prozesskostenhilfe; Abfindung; Schonvermögen

    Von diesem Restbetrag sind auf Grund der von der Klägerin erbrachten Nachweise folgende weiteren Beträge abzuziehen, da sie der Tilgung berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten dienten und vorrangig dazu verwendet werden durften (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - XII ZB 55/07 -, Rn. 5, juris; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 120a ZPO, Rn. 17):.
  • OLG Brandenburg, 03.05.2010 - 9 WF 129/10

    Pflicht zum Einsatz eines Bausparguthabens und einer Lebensversicherung zur

    Dass das Bausparguthaben bzw. der Bausparvertrag als solcher dem Erwerb von Wohneigentum dienen soll, ändert an der grds. Verwertungspflicht ebenfalls nichts (BGH, FamRZ 2008, 250, 251 und FamRZ 2007, 1720, 1722; Horndasch/Viefhues/Götsche, aaO.).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2008 - 9 WF 107/08

    Einsatz von durch die Veräußerung des früheren Familienheims erlangten Vermögens

    Denn das durch den Verkauf des früher privilegierten Hausgrundstücks im Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erlangte Barvermögen nimmt an der Privilegierung nicht teil, diese ist mit der Verwertung des Familienheims entfallen und setzt sich im Verkaufserlös nicht fort (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007, XII ZB 55/07, FamRZ 2008, 250).
  • OLG Koblenz, 18.03.2015 - 13 WF 199/15

    Abänderung des Verfahrenskostenhilfebewilligung: Nachträglicher Vermögenszuwachs

    Die Stundung endet, sobald die PKH-Partei zahlungsfähig geworden ist (Motzer in Müko ZPO, 4.Aufl. Rn 20 zu § 120, grundlegend BGH NJW-RR 2008, 144, s. auch BGH NJW-RR 2008, 302, Fischer in Musielak, ZPO, 10. Aufl. Rn 15 zu § 120).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 8 WF 165/08

    Abänderung der Prozesskostenhilfe: Pflicht zum Einsatz eines Bausparguthabens bei

    Denn Bausparguthaben, die wesentlich über den Freibeträgen des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII liegen, sind im Regelfall für die Begleichung der Verfahrenskosten einzusetzen, insbesondere dann, wenn sie zuteilungsreif sind (BGH Rpfleger 2007, 612; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007, Az. XII ZB 55/07).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 9 UF 67/08

    Pflicht des Antragstellers in der Prozesskostenhilfe zum Einsatz von nicht

    Ein Bausparguthaben ist einzusetzendes Vermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO (vgl.:BGH, FamRZ 2008, 250, 251; 2007, 1720, 1722).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2010 - 19 E 142/09

    Berücksichtigung eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen i. R. eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2010 - L 2 KN 22/10
  • OLG Brandenburg, 26.09.2019 - 13 WF 197/19

    Verfahrenskostenhilfe: Beurteilungszeitpunkt für nachträglich erhobene

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